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Chancen für Biogasanlagen

1. Marktprämienmodell als Alternative zur EEG-Vergütung

Für Biogasanlagen mit EEG-Vergütungsanspruch ist die Direktvermarktung ihres Stroms über das Marktprämienmodell eine gute Möglichkeit Mehrerlöse zu erwirtschaften, ohne die heutige Sicherheit zu verlieren. Die Marktprämie bietet somit die Möglichkeit die Direktvermarktung zu testen und risikofreie Erfahrungen außerhalb der EEG-Sicherheit zu sammeln. Gesichert sind in unserem Modell die EEG-Vergütung und ein Teil der Managementprämie.


2. Garantierte Vergütung und Mehrerlöse aus Managementprämie

Die Vergütung für den produzierten Strom ist mindestens in Höhe der individuellen EEG-Vergütung gewährleistet. Zudem sind durch den Wechsel in die Stromdirektvermarktung nennenswerte Mehrerlöse durch die Managementprämie zu generieren. Die Sicherung der EEG-Vergütung ist in ausreichender Höhe durch valide und individuelle Bürgschaften unseres Handelspartners abgesichert.


3. Mehrerlöse durch bedarfsgerechte Produktion

Biogasanlagen können individuell und schrittweise in weitere Vermarktungsformen einsteigen und dadurch weitere Mehrerlöse generieren. Durch die Bereitstellung von Regelenergie können Mehrerlöse über die „Negative Minutenreserve“ und/oder die „Sekundärregelleistung“ erwirtschaftet werden.

„Negative Minutenreserve“ bedeutet, dass der Anlagenbetreiber auf der einen Seite eine Prämie für die Bereitschaft bekommt, die Anlage in der Leistung zu reduzieren. Auf der anderen Seite bekommt dieser eine zusätzliche Prämie für die tatsächliche Reduzierung der Leistung. Bei der „Sekundärregelleistung“ fährt der Netzbetreiber die Anlage live in einem vorgegebenen Leistungsbereich (z.B. 50 – 100%) über einen vereinbarten Zeitraum herunter. Auch dafür wird dem Anlagenbetreiber eine Prämie gezahlt.

Weitere Informationen zur Regelleistung und aktuelle Konditionen für Minuten- und Sekundärregelleistungen finden Sie auf der gemeinsamen Internetpräsenz der vier Übertragungsnetzbetreiber (www.regelleistung.net) .

Zudem ist es für Anlagenbetreiber möglich über die bedarfsgerechte Einspeisung des Stroms (z.B. Tag / Nacht oder Sommer / Winter) Hochpreisphasen auszunutzen bzw. Tiefpreisphasen zu umgehen. Die Flexibilität der Biogasanlage ist eine grundlegende Voraussetzung für die Generierung dieser Mehrerlösmodelle.


4. Mehrerlöse durch Weiterentwicklung
GeLa Energie ist mit dem Biogas-Pool in der Primärregelleistung (PRL)

Seit Juli 2016 leistet die GeLa Energie einen Beitrag zur Systemstabilität im deutschen Stromnetz.

Die ersten Biogasanlagen sind mit der Bereitstellung von Primärregelleistung gestartet. Gemeinsam mit dem Handelshaus e2m bietet die GeLa Energie ihren Anlagenbetreibern nach aufwendiger Entwicklungsphase neue Erlösmöglichkeiten und festigt damit die Führungsposition und Innovationskompetenz des GeLa-Pools in einem schwierigen Markt.

Anders als bei der Minuten- oder Sekundärregelleistung erfolgt die Primärregelleistung frequenzabhängig und nicht durch einen Aufruf der Übertragungsnetzbetreiber. Kurzfristige unvorhergesehene Abweichungen der Netzfrequenz werden vor Ort durch eine Kommunikationsschnittstelle gemessen. Abweichungen der Frequenz können in Sekunden durch das laufende BHKW ausgeglichen werden.

An der PRL können fast alle stufenlos regelbaren Motoren, die mit einer entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sind, teilnehmen.


5. Flexibilität wird gefördert

Einige Biogasanlagen sind bereits in gewisser Hinsicht flexibel und können somit die unterschiedlichen Mehrerlösmodelle nutzen.

Der § 35 des Baugesetzbuchs fördert die Flexibilität von privilegierten Anlagen zusätzlich, da der Grenzwert dieser Anlagen nicht mehr bei 500 KW elektrischer Leistung liegt sondern bei einer Kapazität von 2,3 Mio. Normkubikmetern Biogas pro Jahr. Dies kann die zugelassene maximale Jahresleistung einer Biogasanlage um bis zu 20% steigern.

Die Anlagenflexibilisierung wird mit Hilfe der Flexibilitätsprämie gefördert. Diese Förderung bedingt den Wechsel ins Marktprämienmodell und wird 10 Jahre gezahlt. Mit der Flexibilitätsprämie kann beispielsweise die BHKW-Leistung oder die Gasspeicherungsleistung ausgebaut werden. Entscheidend ist dabei das Verhältnis der Bemessungsleistung zur installierten Leistung – je größer diese Differenz desto höher ist die Flexibilitätsprämie.